Was bezahlt die Krankenkasse?
Brillenbeiträge nach KVG gestrichen
Der Bundesrat hat die KVG Leistungsverordnung an Brillen und Kontaktlinsen (MiGel-Ziffern 25.01.01.00.1 und 25.0102.1L) von je CHF 180.-- abzügl. Selbstbehalt und vorbehältlich Franchise, ab 1. Januar 2011 ersatzlos gestrichen. Die höheren Beiträge bei Spezialfällen bleiben wie bisher.
Für eine Übersicht der einzelnen Krankenkassenleistungen klicken Sie auf den nachfolgenden Link:
Bienz Optik AG
Brillen und Kontaktlinsen
Neumarkt 4
Kornhausstrasse 26
9000 St. Gallen